Über das Praktikum

Praktikum im Bachelor Soziologie

Für den BA-Studiengang Soziologie ist ein vierwöchiges Praktikum (mind. 160 Stunden) verpflichtend. Das Praktikum sollte frühestens im 3. und bis zum 5. Fachsemester absolviert werden. Die Suche nach dem Praktikumsplatz obliegt den Studierenden selbst. Das Büro der Studienberatung des Instituts für Soziologie berät die Studierenden hierbei. Es wird empfohlen, für die Vorbereitung ausreichend Zeit einzuplanen und sich frühzeitig zu bewerben.

Da die Soziologie an eine Vielzahl von Praxisfeldern anschlussfähig ist, besteht keine grundsätzliche Einschränkung bezüglich der Wahl des Praktikums. Bitte beachten Sie aber: Es ist nicht möglich, das Pflichtpraktikum an der TU Darmstadt zu absolvieren! Über die Anerkennung eines Praktikumsplatzes vor Praktikumsbeginn entscheidet die Studienberatung auf Grundlage eines formalen Antrags der Studierenden (Anerkennungsantrag per Mail an Studienberatung).

Die Studienberatung unterstützt auch Studierende, die im späteren Verlauf ihres Studiums freiwillig ein Praktikum absolvieren wollen.

Praktikum im Master Soziologie

Im MA-Studiengang Soziologie (PO 2016 und PO 2019) kann alternativ zum Wahlpflichtfach/Nebenfach ein Praktikum absolviert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten unter „Downloads und Links zum Thema Praktikum“.

Nach Beendigung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht verfasst werden. Der Umfang des Berichtes beträgt ca. 15 Seiten (PO vor 2019) bzw. 5-10 Seiten (PO 2019) und soll Angaben über Arbeitsweise und Struktur der Praxisinstitution (gegebenenfalls ihrer Klientel), eine Beschreibung der eigenen Arbeit und der Arbeitsergebnisse sowie eine Reflexion über die soziologische Bedeutung der eigenen Tätigkeiten und der dabei gemachten Erfahrungen enthalten.

Der Bericht ist spätestens 42 Tage nach Beendigung des Praktikums bei der Studienberatung einzureichen (als PDF per Mail). Bitte melden Sie sich in TUCaN zum Praktikumsbericht und zur entsprechenden Prüfung an. Weitere Hinweise zum Praktikum entnehmen Sie bitte der Praktikumsordnung (Satzungsbeilage).

Dem Bericht müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Deckblatt mit Angaben zu Ihrem Studiengang und Ihrer Prüfungsordnung (neben den üblichen Angaben)
  • eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung
  • Bestätigung des Praktikumsanbieters über das durchgeführte Praktikum

Wo kann man ein Praktikum machen?

  • Kultur und Politik (Kultureinrichtungen, Stiftungen, Internationale Organisationen, Parlamente);
  • Verbände (Gewerkschaften, Arbeitgeber-, Industrie-, Berufs-, Umwelt- und Wohlfahrtsverbände);
  • Statistik, Markt- und Meinungsforschung (Marktforschungsinstitute, Marketingagenturen, Unternehmensberatung);
  • Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit (Printmedien, Fernsehen, Hörfunk, Multimedia);
  • Forschung und Lehre (Hochschulen, sozialwissenschaftliche Forschungsinstitute);
  • Bildung (Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Hochschulen, betriebliche Weiterbildung);
  • Öffentliche Verwaltung (Stadtverwaltung, Landes- und Bundesbehörden, Internationale Organisationen, öffentliche Einrichtungen);
  • Gesundheitswesen und Soziales (Versicherungen, Krankenhäuser, öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Verbände im Gesundheitswesen);
  • Privatwirtschaft (produzierendes Gewerbe, Banken, Handel, Versicherungen, Unternehmensberatung).

Czenskowsky, Torsten/ Rethmeier, Bernd/ Zdrowomyslaw, Norbert (2000): Praxissemester und Praktika im Studium. Qualifikation durch Berufserfahrung. Berlin.

Glaubitz, Uta (2006): Generation Praktikum. Mit den richtigen Einstiegsjobs zum Traumberuf, München.

Keller, Heidi/ Nöhmaier, Nadine (2005): Praktikumsknigge. Der Leitfaden zum Berufseinstieg, München.

Schneider, Frank (2006): Vom Praktikum zum Job, Freiburg.