Aktuelles
Liebe Studierende:
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro stehen Ihnen selbstverständlich in allen Fragen der Studierendenverwaltung zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass durch einen Personalwechsel die Bearbeitung Ihrer Anliegen etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und bitten deshalb, einen Zeitpuffer den die neuen Kolleginnen in der Einarbeitungsphase benötigen, zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Studienbüro Team
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Sprechstunden:
- Aufgrund einer internen Veranstaltung endet die Sprechstunde am 15.05.2013 bereits um 10:50 Uhr
- Aufgrund interner Prüfungsmaßnahmen bleibt das Studienbüro in der Woche von Dienstag 21. bis einschließlich Freitag 24. Mai geschlossen.
- In der Woche vom 27. bis 31. Mai findet die Sprechstunde von Frau Nesensohn ausnahmsweise Montag und Dienstag von 09:00 bis 11:00 Uhr statt.
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Klausurtermine für das Sommersemester 2013 festgelegt Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Infos für Magisterstudiengänge |
Ärztliches Attest bei Verhinderung an Prüfungen wegen Krankheit
Mit Inkrafttreten der 4. Novelle der APB am 01.10.2012 müssen die Studierenden der modularisierten Studiengänge: Lehramt am Gymnasium ab 2005, Bachelor und Master laut § 15 Abs. 2, bei Verhinderung an Prüfungen wegen Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen, das Beginn und Ende der Erkrankung und die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit oder Schulunfähigkeit,..) maschinell ausweist. Das Attest ist nach 3 Kalendertagen nach Beginn der Erkrankung, spätestens an dem darauffolgenden Werktag, im Studienbüro im Original einzureichen. Wenn beispielsweise die Erkrankung am Montag begann, dann muss das Attest spätestens am Donnerstag im Studienbüro sein (Dienstag->Freitag; Mittwoch->Montag; Donnerstag->Montag; Freitag->Montag; Samstag->Dienstag; Sonntag->Mittwoch)
Die Studierenden der Altstudiengänge: LaG vor 2005, Diplom und Magister müssen weiterhin ihr ärztliches Attest, das Beginn und Ende der Erkrankung und die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit oder Schulunfähigkeit,..) ausweist, innerhalb von einer Woche nach dem auf dem Attest aufgeführten Genesungsdatum im Studienbüro im Original einreichen, wenn sie wegen Krankheit einer Prüfung ferngeblieben sind.
Wird das Attest zu spät oder nur in Kopie eingereicht oder wird nicht die Prüfungsunfähigkeit attestiert oder wird es an anderer Stelle eingereicht, dann gilt es nicht. Liegen im Zeitraum eines ärztliches Attests mehrere Prüfungen, sind alle Prüfungstermine entschuldigt. Sollte ein/eine Bewerber/in trotz vorgelegtem Attest an einer Prüfung teilnehmen, wird diese jedoch gewertet. Liegt kein Attest vor und Bewerberinnen oder Bewerber nehmen trotz Erkrankung, unvollständiger Genesung oder anderer Behinderungen an einer Prüfung teil, muss diese Prüfung ebenfalls gewertet werden.


Das Studienbüro am Fachbereich 02 ist zuständig für die Prüfungsverwaltung aller hier angebotenen Studiengänge. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Prüfungsverwaltung in TUCaN zur Verfügung und drucken entsprechende Leistungsübersichten für Sie.
Bei Problemen mit Lehrveranstaltungsanmeldungen oder Prüfungsanmeldungen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Beachten Sie bitte, dass aufgrund der langen Erstelldauer Leistungsübersichten aus TUCaN 2-3 Tage vorher per Mail beantragt werden müssen.
Mit inhaltlichen Fragen zum Studiengang und der Studienorganisation wenden Sie sich bitte an die Studienberater in den Instituten.
Studierende jener Studiengänge, die nicht in TUCaN verwaltet sind, wenden sich bitte direkt an ihren jeweiligen Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Ihr Studienbüro-Team
JBA-Teilfach Anglistik und Master of Education Englisch Zum Wintersemester 2012/13 erfolgt keine Einschreibung in das JBA-Teilfach Anglistik und den Master of Education Englisch, da diese beiden Studiengänge in der bestehenden Form voraussichtlich nicht wieder aufgenommen werden (Fachbereichsratsbeschluss vom 26.04.2012). Alle derzeit eingeschriebenen Studierenden dieser Studiengänge können ihr Studium regulär fortführen und zu Ende bringen. Für entsprechende Studienangebote wird gesorgt.
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