Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen und Dokumente für ein Promotionsverfahren am FB 2. Die hier ausgeführten Informationen entstammen der
Promotionsordnung der TU Darmstadt (in der Fassung der VII. Änderung vom 28. September 2010) sowie den
Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs.
Die formale Bearbeitung der Promotionsverfahren wird von der
Allgemeinen Dekanatsverwaltung des FB 2 übernommen, alle Anträge sind daher an diese zu richten. Der Promotionsausschuss kommt i.d.R. jeweils zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit eines Semesters zusammen (die Termine werden rechtzeitig unter
Aktuelles angekündigt) und entscheidet über die eingegangenen Anträge. Zudem gibt es etwa alle zwei Monate ein Umlaufverfahren zur zeitnahen Bearbeitung eingegangener Anträge.
Um einen Antrag zur Annahme als Doktorand/in am FB 2 zu stellen, füllen Sie bitte das
Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit
an das Dekanat des Fachbereich 2. Sobald der Promotionsausschuss Ihren Antrag behandelt hat, werden Sie postalisch über die Entscheidung informiert.
Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen Sie bitte einen schriftlichen
Antrag gemäß dieses Musters und senden Sie diesen zusammen mit den folgenden Unterlagen an das Dekanat des FB 2:
Sobald alle Gutachten im Dekanat des FB 2 eingegangen sind, wird die eingesetzte Prüfungskommission und der Kandidat/die Kandidatin informiert. Die Terminfindung für die Disputation wird dann dezentral über die Mitglieder der Prüfungskommission organisiert. Das Dekanat des FB 2 lädt lediglich zu diesem Termin ein und stellt einen Raum (i.d.R. S3 13 63 im Residenzschloss, mit festinstallierter Beamer) für die mündliche Prüfung bereit. Über anstehende Disputationstermine informiert die
Seite Aktuelles.
Ein Promotionskandidat ist zur Führung des Titels erst nach Aushändigung der Urkunde berechtigt; zuvor - aber erst nach erfolgreicher Disputation - darf der Titel Dr. des. geführt werden. Die Urkunde wird ausgehändigt, sobald die Pflichtexemplare der veröffentlichten Dissertation eingereicht wurden; alternativ kann auch ein unterschriebener Verlagsvertrag eingereicht werden, der die geplante Publikation der Dissertation bestätigt. Schließlich ist auch eine
elektronische Publikation bei der ULB möglich.
Die Dissertation muss spätestens ein Jahr nach der erfolgreichen Disputation veröffentlicht werden; auf begründeten Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden (siehe §19 bis §21 der Promotionsordnung). Wenn die Publikation im Druck erfolgt ist, sind die folgenden Pflichtexemplare einzureichen:
Wird zwischen erfolgreicher Disputation und erfolgter Publikation eine Bescheinigung der erfolgreichen Disputation benötigt, stellt das Dekanat auf
formlosen Antrag ein entsprechendes Dokument aus.
Fachbereich 2
Residenzschloss
Marktplatz 15
64283 Darmstadt
Email:
dekan(at)gugw.tu-darmstadt.de
Weitere Kontakte finden Sie hier.