Promovieren am FB 2

Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen und Dokumente für ein Promotionsverfahren am FB 2. Die hier ausgeführten Informationen entstammen der Öffnet externen Link in neuem FensterPromotionsordnung der TU Darmstadt (in der Fassung der VII. Änderung vom 28. September 2010) sowie den Leitet Herunterladen der Datei ein Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs.

Die formale Bearbeitung der Promotionsverfahren wird von der Öffnet internen Link im aktuellen FensterAllgemeinen Dekanatsverwaltung des FB 2 übernommen, alle Anträge sind daher an diese zu richten. Der Promotionsausschuss kommt i.d.R. jeweils zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit eines Semesters zusammen (die Termine werden rechtzeitig unter Öffnet internen Link im aktuellen FensterAktuelles angekündigt) und entscheidet über die eingegangenen Anträge. Zudem gibt es etwa alle zwei Monate ein Umlaufverfahren zur zeitnahen Bearbeitung eingegangener Anträge.

 

Antrag auf Annahme als Doktorand/in

Um einen Antrag zur Annahme als Doktorand/in am FB 2 zu stellen, füllen Sie bitte das Leitet Herunterladen der Datei einFormular aus und senden Sie dieses zusammen mit

  • einem tabellarischen Lebenslauf und
  • einer einfachen Kopie Ihres Abschlusszeugnisses

an das Dekanat des Fachbereich 2. Sobald der Promotionsausschuss Ihren Antrag behandelt hat, werden Sie postalisch über die Entscheidung informiert.

 

Antrag auf Eröffnung des Verfahrens

Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen Sie bitte einen schriftlichen Leitet Herunterladen der Datei einAntrag gemäß dieses Musters und senden Sie diesen zusammen mit den folgenden Unterlagen an das Dekanat des FB 2:

  • gebundene Exemplare Ihrer Dissertationsschrift (Leitet Herunterladen der Datei einsiehe Muster des Titelblatts): je Gutachter und Prüfer ein Exemplar + ein Dekanatsexemplar,
  • einen tabellarischen Lebenslauf und
  • die (Kopie der) Quittung über Entrichtung der Promotionsgebühr. Die Gebühr in Höhe von 100 EUR ist auf das folgende Konto zu überweisen:
    Kasse der TU Darmstadt
    Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt
    BLZ: 500 500 00
    Kto.-Nr.: 509 303 6001
    IBAN: DE 90 5005 0000 5093 0360 01
    BIC: HELADEF
    Verwendungszweck: Promotionsgebühren FB 02 (bei eingeschriebenen Promotionsstudenten ist auch die Angabe der Matrikelnr. notwendig)

Disputation

Sobald alle Gutachten im Dekanat des FB 2 eingegangen sind, wird die eingesetzte Prüfungskommission und der Kandidat/die Kandidatin informiert. Die Terminfindung für die Disputation wird dann dezentral über die Mitglieder der Prüfungskommission organisiert. Das Dekanat des FB 2 lädt lediglich zu diesem Termin ein und stellt einen Raum (i.d.R. S3 13 63 im Residenzschloss, mit festinstallierter Beamer) für die mündliche Prüfung bereit. Über anstehende Disputationstermine informiert die Öffnet internen Link im aktuellen FensterSeite Aktuelles.

 

Pflichtexemplare, Urkunde und vorläufige Bescheinigung

Ein Promotionskandidat ist zur Führung des Titels erst nach Aushändigung der Urkunde berechtigt; zuvor - aber erst nach erfolgreicher Disputation - darf der Titel Dr. des. geführt werden. Die Urkunde wird ausgehändigt, sobald die Pflichtexemplare der veröffentlichten Dissertation eingereicht wurden; alternativ kann auch ein unterschriebener Verlagsvertrag eingereicht werden, der die geplante Publikation der Dissertation bestätigt. Schließlich ist auch eine Öffnet externen Link in neuem Fensterelektronische Publikation bei der ULB möglich.

Die Dissertation muss spätestens ein Jahr nach der erfolgreichen Disputation veröffentlicht werden; auf begründeten Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden (siehe §19 bis §21 der Promotionsordnung). Wenn die Publikation im Druck erfolgt ist, sind die folgenden Pflichtexemplare einzureichen:

  • drei Exemplare an die Öffnet externen Link in neuem FensterULB (die wiederum zwei Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek weiterleitet),
  • ein Exemplar an das Dekanat des FB 2 sowie
  • ein Exemplar an den Betreuer des Promotionsverfahrens.

Wird zwischen erfolgreicher Disputation und erfolgter Publikation eine Bescheinigung der erfolgreichen Disputation benötigt, stellt das Dekanat auf Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailformlosen Antrag ein entsprechendes Dokument aus.

Kontakt

Fachbereich 2
Residenzschloss
Marktplatz 15
64283 Darmstadt

Email: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Maildekan(at)gugw.tu-darmstadt.de

Weitere Kontakte finden Sie hier.

 

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