Aktuelles

Wechsel der Prüfungsordnungen am FB 02
Infoveranstaltung für Joint Bachelor und Lehramt für Gymnasien
Zum 01.10.2013 wechseln die Ordnungen des Joint Bachelor-Studiengangs und einiger LaG-Fächer (Deutsch, Geschichte, Ethik/Philosophie) und damit die Studien- und Prüfungspläne. Alle Studierende dieser Studiengänge sind herzlich zur öffentlichen Informationsveranstaltung des Fachbereichs 02 eingeladen:
Mittwoch, den 19. Juni 2013
18.15 – 18.50 Uhr im Raum S2|06 030 (Großen Physiksaal)
Prof. Dr. Nina Janich
19.00 – 19.40 Uhr Beratung Fach 1
19.45 – 20.15 Uhr Beratung Fach 2
Alle Fächer bieten in nahe liegenden Einzelräumen zwei Mal dieselbe Beratung nacheinander an!
Anglistik in Raum S1|03 100
Germanistik in Raum S2|06 030
Geschichte in Raum S1|01 A2
Informatik in Raum S1|01 A4
Soziologie in Raum S1|03 123
Philosophie in Raum S1|01 A3
Politikwissenschaft in Raum S1|03 221
Wirtschaftswissenschaften in Raum S1|03 23


Infoveranstaltung für Master of Arts Germanistik
Zum 01.10.2013 wechselt die Ordnung des Master of Arts- Studiengangs Germanistik – dieser Studiengang wird geschlossen und durch einen Master of Arts Germanistische Sprachwissenschaft ersetzt (mit den Schwerpunkten „Textkompetenz“ oder „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“). Alle Studierende dieser Studiengänge sind herzlich zur öffentlichen Informationsveranstaltung des Instituts für Sprach- und Literaturwissenschaft eingeladen:
Donnerstag, den 04. Juli 2013 um 12.00 Uhr im Raum S1|03 175
Prof. Dr. Nina Janich

Informationsveranstaltung für Master of Arts "Geschichte"
Donnerstag, den 13.06.2013 um 16.15 Uhr im Raum S3|13 231

Informationsveranstaltung für Master of Arts "Philosophie" und "Technik und Philosophie"
Donnerstag, den 20.06.2013 um 16.15 Uhr im Raum S3|13 231


Formulare "Erklärung zum Prüfungsordnungswechsel"
Alle Formulare "Erklärung zum Prüfungsordnungswechsel" finden Sie auf der Seite Formulare.

Klausurtermine für das Sommersemester 2013 festgelegt
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den
Infos für Magisterstudiengänge

Ärztliches Attest bei Verhinderung an Prüfungen wegen Krankheit
Mit Inkrafttreten der 4. Novelle der APB am 01.10.2012 müssen die Studierenden der modularisierten Studiengänge: Lehramt am Gymnasium ab 2005, Bachelor und Master laut § 15 Abs. 2, bei Verhinderung an Prüfungen wegen Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen, das Beginn und Ende der Erkrankung und die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit oder Schulunfähigkeit,..) maschinell ausweist. Das Attest ist nach 3 Kalendertagen nach Beginn der Erkrankung, spätestens an dem darauffolgenden Werktag, im Studienbüro im Original einzureichen. Wenn beispielsweise die Erkrankung am Montag begann, dann muss das Attest spätestens am Donnerstag im Studienbüro sein (Dienstag->Freitag; Mittwoch->Montag; Donnerstag->Montag; Freitag->Montag; Samstag->Dienstag; Sonntag->Mittwoch).
Die Studierenden der Altstudiengänge: LaG vor 2005, Diplom und Magister müssen weiterhin ihr ärztliches Attest, das Beginn und Ende der Erkrankung und die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit oder Schulunfähigkeit,..) ausweist, innerhalb von einer Woche nach dem auf dem Attest aufgeführten Genesungsdatum im Studienbüro im Original einreichen, wenn sie wegen Krankheit einer Prüfung ferngeblieben sind.
Bitte verwenden Sie folgende Bescheinigung als ärztlichen Attest:
Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – zur Nutzung als ärztliches Attest
Wird das Attest zu spät oder nur in Kopie eingereicht oder wird nicht die Prüfungsunfähigkeit attestiert oder wird es an anderer Stelle eingereicht, dann gilt es nicht. Liegen im Zeitraum eines ärztliches Attests mehrere Prüfungen, sind alle Prüfungstermine entschuldigt. Sollte ein/eine Bewerber/in trotz vorgelegtem Attest an einer Prüfung teilnehmen, wird diese jedoch gewertet. Liegt kein Attest vor und Bewerberinnen oder Bewerber nehmen trotz Erkrankung, unvollständiger Genesung oder anderer Behinderungen an einer Prüfung teil, muss diese Prüfung ebenfalls gewertet werden.


Das Studienbüro am Fachbereich 02 ist zuständig für die Prüfungsverwaltung aller hier angebotenen Studiengänge. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Prüfungsverwaltung in TUCaN zur Verfügung und drucken entsprechende Leistungsübersichten für Sie.
Bei Problemen mit Lehrveranstaltungsanmeldungen oder Prüfungsanmeldungen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Beachten Sie bitte, dass aufgrund der langen Erstelldauer Leistungsübersichten aus TUCaN 2-3 Tage vorher per Mail beantragt werden müssen.
Mit inhaltlichen Fragen zum Studiengang und der Studienorganisation wenden Sie sich bitte an die Studienberater in den Instituten.
Studierende jener Studiengänge, die nicht in TUCaN verwaltet sind, wenden sich bitte direkt an ihren jeweiligen Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Ihr Studienbüro-Team